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RAUCHMELDERPFLICHT in BAYERN!
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Rauchwarnmelder retten Leben
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Über 400 Menschen sterben jährlich
in Deutschland durch Brände,
die Mehrzahl davon in Privathaushalten.
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Bayern
Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbau seit 2013
Für Neubauten gilt sie ab sofort, für Bestandsbauten gibt es eine Übergangsfrist: Bis zum 31. Dezember 2017 muss jeder Haushalt in Bayern mit den kleinen Lebensrettern ausgestattet sein. Die genauen Anforderungen dokumentiert die Bayerische Bauordnung:
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§ 46 Abs. 4
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen soe eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. (Auszug aus der Bayerischen Bauordnung)
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Häufigste Ursache für Wohnungsbrände sind technische Defekte |
z.B. elektrische Haushaltsgeräte wie Bügeleisen, Heizdecken etc. |
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Nachts ist die Gefahr am größten,
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denn im Schlaf ist der Geruchssinn ausgeschaltet. Und obwohl nur ein Drittel aller Brände nachts ausbrechen, fallen rund dreiviertel aller Verunglückten nächtlichen Bränden zum Opfer. |
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Die meisten Menschen sterben an einer Rauchvergiftung,
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nicht durch Verbrennungen. Schon nach drei Atemzügen im giftigen Brandrauch ist man bewusstlos, zehn Atemzüge sind tödlich. |
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Kinder sind besonders gefährdet -
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sie verhalten sich bei Feuer anders als Erwachsene und neigen dazu, sich vor den Flammen zu verstecken, oder regungslos zu verharren, anstatt die Flucht zu ergreifen. |
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Geprüfte Fachkraft für RAUCHWARNMELDER nach DIN 14676 |
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 Geprüfte Fachkraft für RAUCHWARNMELDER
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Objektmanagement Steffen Lotsch Bahnhofstraße 77 82223 Eichenau
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